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Verkehrssicherungspflicht.
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer zur Gefahrenabwendung.
Was ist damit gemeint?
Wohnungs-, Haus- oder Grundstückseigentümer sind in besonders hohem Maße von der Verkehrssicherungspflicht betroffen.
Es liegt in ihrer Verantwortung, dass niemand Schaden nimmt, der am Haus vorbeiläuft,
über das Grundstück geht oder das Haus als Mieter oder Besucher nutzt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die Verkehrssicherungspflicht kann von der Eigentümergemeinschaft an andere (Hausmeister, Wartungsfirmen, o.ä.)delegiert werden.
Aber die Eigentümer sind weiterhin für die die Verkehrssicherung verantwortlich.
Ist es da nicht in höchstem Maße von Bedeutung, dass diese Leistungen an Personen oder Fachunternehmen übertragen werden,
denen Sie vertrauen können?
Praktisch bedeutet das:
Wer kümmert sich um Schnee und Eis im Winter?
Wer prüft Dach und Fassade, um Unfälle durch herabfallende Bauteile zu vermeiden?
Wer ist für eine ausreichende und funktionierende Beleuchtung im Flur und auf Fluchtwegen verantwortlich?
Wer überwacht den Baumschnitt, um Gefahren durch herabfallende Äste zu vermeiden?
Sicher fallen Ihnen da noch weitere Beispiele ein.
Maßnahmen zur pflichtgemäßen Verkehrssicherung gehören zu unserem leistungsumfang.
Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie hier gern weiter.....